Die aktuelle Nutzungsvereinbarung wurde mit Oktober 2018 modifiziert und bis 31.12.2025 vereinbart! Auf Grund der aktuellen Situation und der Tatsache, dass schon seit längerer Zeit die Zahlungen durch die Firma Quismar durchgeführt werden mussten, wurde die neue Überlassungsvereinbarung gleich mit Quismar abgeschlossen.
NUTZUNGSVEREINBARUNG
Sammelvereinbarung 10/2018
Abgeschlossen am 16. Oktober 2018, zwischen Quismar Investment Limited, S.A., vertreten durch den Präsidenten, Director Markus Wischenbart, nachfolgend kurz „Benutzer“ genannt und dem „Vermieterpool Hazienda Apartments“, vertreten durch Ing. Dietmar Heiseler, bestehend aus den im Beiblatt „Name und Apartment der Teilnehmer“ angeführten Apartmenteigentümern, nachfolgend kurz „VHA“ genannt.
Die Teilnehmer am VHA sind Eigentümer eines oder mehrerer Apartments. Diese stellen die im Beiblatt „Vermieterpool Hazienda Apartments – Name und Apartment der Teilnehmer“ angeführten Apartments sowie die dazugehörende, anteilige Infrastruktur (Pools, Grünanlagen und Rezeptionsgebäude) zur Benutzung für touristische Zwecke an den Benutzer bereit und erklären durch deren Teilnahme am VHA deren Zustimmung zu den Inhalten der nachfolgenden Nutzungsvereinbarung.
1) Nutzungsentgelt
Der Benutzer zahlt an die Teilnehmer des VHA beginnend ab Zustimmung zu den Inhalten, frühestens jedoch ab Oktober 2018, pro Apartment ein monatliches, saisonabhängiges Nutzungsentgelt (in US$) wie folgt:
Oktober 2018 bis Dezember 2020
2018 – 2020 | Jänner | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
65 m2 | 495 | 484 | 409 | 333 | 247 | 247 | 247 | 247 | 247 | 247 | 247 | 495 |
69 m2 | 516 | 495 | 452 | 366 | 258 | 258 | 258 | 258 | 258 | 258 | 258 | 516 |
89 m2 | 677 | 656 | 559 | 452 | 344 | 344 | 344 | 344 | 344 | 344 | 344 | 677 |
120 m2 | 946 | 882 | 806 | 602 | 452 | 452 | 452 | 452 | 452 | 452 | 452 | 946 |
Jänner 2021 bis Dezember 2023
2021 – 2023 | Jänner | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
65 m2 | 532 | 520 | 439 | 358 | 266 | 266 | 266 | 266 | 266 | 266 | 266 | 532 |
69 m2 | 555 | 532 | 485 | 393 | 277 | 277 | 277 | 277 | 277 | 277 | 277 | 555 |
89 m2 | 728 | 705 | 601 | 485 | 370 | 370 | 370 | 370 | 370 | 370 | 370 | 728 |
120 m2 | 1017 | 948 | 867 | 647 | 485 | 485 | 485 | 485 | 485 | 485 | 485 | 1017 |
Jänner 2024 bis Dezember 2025
2024 -2025 | Jänner | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
65 m2 | 571 | 559 | 472 | 385 | 286 | 286 | 286 | 286 | 286 | 286 | 286 | 571 |
69 m2 | 596 | 571 | 522 | 422 | 298 | 298 | 298 | 298 | 298 | 298 | 298 | 596 |
89 m2 | 783 | 758 | 646 | 522 | 398 | 398 | 398 | 398 | 398 | 398 | 398 | 783 |
120 m2 | 1093 | 1019 | 932 | 696 | 522 | 522 | 522 | 522 | 522 | 522 | 522 | 1093 |
Das Nutzungsentgelt wird jeweils monatlich im Voraus, gesammelt bis längstens 10. des Monats, auf das vom VHA bekannt gegebene Konto überwiesen.
Die Teilnehmer am VHA bestätigen wissentlich, selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung des jeweiligen Nutzungsentgeltes verantwortlich zu sein und diese nach den entsprechenden, steuerlichen Bestimmungen durchzuführen.
2) Eigennutzung
Die Teilnehmer am VHA benutzen deren Apartments für sich selbst oder deren Gäste maximal 30 Tage pro Kalenderjahr. Der Benutzer kann bei Verfügbarkeit auch eine Eigennutzungsdauer von mehr als 30 Tagen gewähren. Die gewünschte Eigennutzung der Teilnehmer am VHA wird dem Benutzer über den Vertreter des VHA oder direkt jeweils zumindest 100 Kalendertage vor der geplanten Eigennutzung mitgeteilt. Der Benutzer kann bei Verfügbarkeit auch eine Reservierungsdauer von weniger als 100 Tagen gewähren. Ein Übertrag von Nutzungswochen auf das nachfolgende Kalenderjahr ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Als Kalenderjahr gilt der Zeitraum zwischen 01. Januar und 31. Dezember. Bei Inanspruchnahme von Eigennutzungszeiten verzichten die Teilnehmer des VHA auf die im jeweiligen Zeitraum der Eigennutzung gültigen, anteiligen Nutzungsentgelte und entrichten die im Punkt 3) vereinbarten Betriebskosten.
3) Betriebskosten
Der Benutzer entrichtet in der gesamten Zeit der Bereitstellung der Apartments durch die Teilnehmer des VHA die jeweiligen gültigen, operativen Betriebskosten sowie Verwaltungskosten und trägt Sorge dafür, dass die Apartments uneingeschränkt benutzbar sind (als auch die erforderlichen Ressourcen wie Energie, Wasser usw. bereitstehen). Der Benutzer erklärt verbindlich, die Apartments auf seine Kosten gegen Elementarschäden (Feuer, Sturm usw.) sowie gegen Haftung (Haftpflicht) ausreichend zu versichern.
Bei Inanspruchnahme von Eigennutzung entrichten die Teilnehmer des VHA im Zuge der Eigennutzung nachfolgende Betriebskostenpauschalen:
- In den Jahren 2018 bis 2020 eine Betriebskostenpauschale von US$ 2,50 pro Tag für Apartments 65m2 und 69m2 sowie US$ 3,50 pro Tag für Apartments 89m2 und 120m2.
- In den Jahren 2021 bis 2023 eine Betriebskostenpauschale von US$ 3,00 pro Tag für Apartments 65m2 und 69m2 sowie US$ 4,00 pro Tag für Apartments 89m2 und 120m2.
- In den Jahren 2024 bis 2025 eine Betriebskostenpauschale von US$ 3,50 pro Tag für Apartments 65m2 und 69m2 sowie US$ 4,50 pro Tag für Apartments 89m2 und 120m2.
Der Benutzer bietet den Teilnehmern des VHA bzw. seinen Gästen im Zuge derer Eigennutzung ein Roomservice (Dienstmädchen, Room- und Guestservice) an. Die Roomservicepauschale beträgt US$ 2,50 pro Person und Tag. Sofern im Zuge der Eigennutzung kein kostenpflichtiger Roomservice beansprucht wird, entrichtet der Eigentümer nach der jeweiligen Eigennutzung und bei Übergabe in die neuerliche Überlassung ein einmaliges Reinigungspauschale von US$ 100,00.
4) Zahlung
Die Zahlung des Nutzungsentgeltes wird grundsätzlich als monatliche Vorauszahlung vereinbart. Der Benutzer sorgt dafür, dass das Nutzungsentgelt für alle Teilnehmer am VHA jeweils bis längstens zum 10. des laufenden Monats auf dem vom VHA bekannt gegebenen Konto einlangt. Der Vertreter des VHA kann jedoch zwischenzeitlich und nach Einvernahme eine, von dieser Zahlungsweise abweichende, Vereinbarung gewähren. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen entrichtet der Benutzer Verzugszinsen von 3{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} pro Tag,
5) Dauer der Überlassung
Die Teilnehmer des VHA überlassen dem Benutzer deren Apartments auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung der Nutzungsvereinbarung ist grundsätzlich durch beide Vertragspartner jederzeit möglich. Sowohl der Benutzer als auch die Teilnehmer des VHA, verzichten jedoch auf eine Aufkündigung der Vereinbarung vor dem 31. 12. 2025.
Als Teilnehmer des VHA gilt jeder Eigentümer, der schriftlich seine Teilnahme bestätigt und sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt. Der Vertreter des VHA kann mit dem Nutzer vorübergehend oder dauerhaft, geringfügige sowie betrieblich notwendige Änderungen der Nutzungsvereinbarung, schriftlich vereinbaren. Diese Vereinbarungen sind für die Teilnehmer des VHA für die Dauer ihrer Mitgliedschaft bindend und werden diesen binnen 6 Wochen von der jeweiligen Vertretung des VHA zur Kenntnis gebracht.
6) Vorzeitige Kündigung durch die Teilnehmer des VHA
Die Teilnehmer des VHA können deren Mitgliedschaft im VHA und somit die für sie gültige Nutzungsvereinbarung, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen auch vor dem 31.12.2025 aufkündigen sofern:
- Der Zahlungsverzug des Nutzungsentgeltes mehr als 30 Tage nach Fälligkeit beträgt.
- Der Nutzer seiner Verpflichtung zur Bezahlung der Betriebs- und Verwaltungskosten mehr als 60 Tage nach Fälligkeit nicht Folge leistet.
- Der Nutzer der im Punkt 7) vereinbarten Werterhaltung nicht oder nur unzureichend nachkommt.
- Der Nutzer gegen sonstige Vereinbarungen der gegenständigen Nutzungsvereinbarung verstößt. Die Mitglieder des VHA können deren Mitgliedschaft im VHA und somit die Nutzungsvereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen auch vor dem 31.12.2025 aufkündigen sofern:
- Der Teilnehmer am VHA das Apartment verkauft und der neue Eigentümer schriftlich die Kündigung der Überlassungsvereinbarung durch Austritt aus dem VHA erklärt.
- Dem Teilnehmer am VHA die im Punkt 2) geregelte Eigennutzung nicht ermöglicht wird.
- Der Eigentümer sich nicht mit den zwischen dem Vertreter des VHA und dem Benutzer allfällig vereinbarten Abänderungen der Nutzungsvereinbarung (entsprechend Punkt 5) einverstanden erklärt
7) Werterhaltung
Der Benutzer trägt dafür Sorge, dass dem Teilnehmer am VHA durch die Nutzung hinsichtlich Einrichtung und Inventar sowie der Bausubstanz seines Eigentums kein Nachteil (Wertminderung) entsteht. Der Benutzer erstattet dem Teilnehmer im VHA alle, im Zeitraum der Nutzung entstandenen Schäden an Anlagen, Inventar und Gebäude. Zudem erklärt sich der Benutzer bereit, die bereitgestellten Apartments sowie die zum Apartment gehörende Infrastruktur (Allgemeinflächen, Pools, Gebäude usw.) auf seine Kosten zu pflegen und zu erhalten.
Die Aufkündigung der Teilnahme am VHA und somit der Nutzungsvereinbarung erfolgt jeweils durch die Streichung aus dem Beiblatt „Vermieterpool Hazienda Apartments – Name und Apartment der Teilnehmer“
8) Sondervereinbarung
Teilnehmer am VHA, welche gegenüber dem Benutzer jeweils bis längstens 31. Oktober einen „Eigennutzungsverzicht“ für das nachfolgende Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) erklären, erhalten zusätzlich einen Bonus von 25{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} des jeweils gültigen Jahresnutzungsentgeltes für das betroffene Jahr.Teilnehmer am VHA, welche gegenüber dem Benutzer jeweils bis längstens 30. November einen „Eigennutzungsverzicht“ für das nachfolgende Kalenderjahr für die Zeit 8 Tage vor Ostermontag bis einschließlich Ostermontag erklären, erhalten zusätzlich einen Bonus von 10{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} des jeweils gültigen Jahresnutzungsentgeltes für das betroffene Jahr.
Teilnehmer am VHA welche gegenüber dem Benutzer jeweils bis längstens 30. November einen „Eigennutzungsverzicht“ für das nachfolgende Kalenderjahr für die Zeit zwischen 20. Dezember und 07. Jänner erklären, erhalten zusätzlich einen Bonus von 10{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} des jeweils gültigen Jahresnutzungsentgeltes für das betroffene Jahr.
Die Bonuszahlungen kommen zur Auszahlung wie folgt:
Der 10{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} Bonus für den Zeitraum – 8 Tage vor Ostermontag bis einschließlich Ostermontag – kommt gemeinsam mit der Monatsmiete April zur Auszahlung.
Der 10{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} Bonus für den Zeitraum -20. Dezember und 07. Jänner – kommt gemeinsam mit der Monatsmiete November zur Auszahlung.
Der 5{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} Bonus für den Ganzjahresverzicht kommt gemeinsam mit der Monatsmiete Juli zur AuszahlungJeder Eigennutzungsverzicht ist der jeweiligen Vertretung des VHA binnen der vorgegebenen Frist in schriftlicher Form mitzuteilen.
Der Benutzer ermöglicht es den Teilnehmern des VHA und seinen Gästen, im Zuge der Eigennutzung seine dafür ausgewiesenen Hotelbereiche (Pools, Strand, Anlagen, Shuttleservice) mitzunutzen. Ausgenommen von der Nutzung ist jedoch die Konsumation in den Restaurant- und Barbereichen.
Der Benutzer ermöglicht es den Teilnehmern des VHA und seinen Gästen, im Zuge der Eigennutzung seine VIP- Bereiche mitzunutzen. Und zwar für jenen Zeitraum, für den die Mitglieder des VHA und seine Gäste über ein „all inklusive Ticket“ verfügen.
Der Benutzer ermöglicht es den Teilnehmern des VHA, kostenlos sein Flughafenshuttleservice mitzunutzen. Und zwar im Zuge der An- und Abreise für Eigennutzungszeiten.
Der Benutzer stellt dem VHA „VIP all inklusive Tickets“ zum Fixpreis zur Verfügung.
Eigentümer – Als Eigentümer gelten die rechtsmäßigen Besitzer und die gegenüber dem VHA bekanntgegebenen Familienangehörigen ersten Grades (Ehepartner, Kinder, Eltern). Die Tickets für Eigentümer (Eigentümerband) kosten US$ 50,00 pro Person und Tag
Gäste in Begleitung der Eigentümer – Die Tickets für Gäste (schwarzes Gästeband) in Begleitung der Eigentümer und bei Mitbenutzung des jeweiligen Eigentümerapartments kosten US$ 50,00 pro Tag.
Gäste – Die Tickets für Gäste (goldenes Gästeband) kosten US$ 50,00 pro Tag. Die Tickets für Gäste (schwarzes Gästeband) kosten US$ 75,00 pro Tag. Der Benutzer stellt dem VHA zusätzlich zum Mietentgelt ein jährliches Gesamtguthaben von US$ 15.000,00 zum Ankauf von „VIP all inklusive Tickets“ sowie zur Gegenverrechnung mit Betriebskosten und Roomservice zur Verfügung. Mit diesem Guthaben können jeweils maximal 50{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} der Kosten für Eigennutzungen – ausschließlich jedoch jeweils im Zeitraum 8 Tage nach Ostermontag bis einschließlich 20. Dezember – beglichen werden
9) Administration
Zur Vereinfachung der Korrespondenz und eventuell notwendigen Dialogen mit dem Benutzer sowie dem Inkasso und der Verteilung der Nutzungsentgelte, gilt der Vertreter des VHA, Ing. Dietmar Heiseler, bzw. eine von diesem namhaft gemachte Vertretung, als entscheidungsbefugter Ansprechpartner für den Benutzer. Die Bezahlung der Nutzungsentgelte durch den Benutzer erfolgt für alle Teilnehmer des VHA, gesammelt an die genannte Vertretung. Die Vertretung des VHA ist berechtigt, Beträge für unerlässliche Aufwände, welche für die ordnungsgemäße Abhaltung der Condominien (z.B. jährliche Condominiumssitzung, Steuerberatung, Rechtsberatung usw.) sowie die rechtliche Vertretung des VHA gegenüber dem Benutzer anfallen, vom Nutzungsentgelt einzubehalten und von diesem die Kosten zu bestreiten bzw. an die Hausverwaltung der Condominien weiter zu leiten. Aus diesen Titeln einbehaltene Nutzungsentgelte werden von der Vertretung des VHA jährlich aufgeschlüsselt. Die gegenständige Nutzungsvereinbarung gilt ausschließlich für Mitglieder des VHA.
Die von den Vertragspartnern unterzeichnete Nutzungsvereinbarung (Sammelvertrag), liegt im Original beim Vertreter des VHA und beim Benutzer auf. Mit der Zustimmung zur gegenständigen Nutzungsvereinbarung verlieren alle bisherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen ihre Gültigkeit.
Puerto Plata, am 16. Oktober 2018
Für den VHA Für den Benutzer
Ing. Dietmar Heiseler Markus Wischenbart