Aussendung November 2020

Sehr geehrte EigentümerInnen!

Im Zuge der erforderlichen Besichtigung der Apartmentanlagen Anfang November konnte ich feststellen, dass sich die Anlagen den Umständen entsprechend gut präsentieren. Abgesehen von ein paar Zuwächsen bei den Gräsern und Pflanzen sind keine wesentlichen Versäumnisse des Betreibers festzustellen.

Wie geplant sollte die Anlage am 20. November wieder hochgefahren werden, wobei jedenfalls am Beginn mit einer eher schwachen Auslastung zu rechnen ist. Daher wird es notwendig sein die Hilfeleistung der Eigentümer in irgend einer Weise über den Dezember hinaus zu verlängern.

Die diesbezüglichen Verhandlungen konnten in bestem Einvernehmen abgeschlossen werden. Bis 30. April 2021 wird das monatliche Benutzungsentgelt vorübergehend der Auslastung der Anlage angepasst. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Auslastung von 35{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} derselbe Prozentsatz des Entgeltes entsprechend der Überlassungsvereinbarung verrechnet wird. Das Mindestentgelt wird mit einer Auslastung von 25{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} berechnet.

So wie bereits für 2020 vereinbart, können Eigennutzungskosten in diesem Zeitraum bis zu einer Höhe des Mietverzichtes gegenverrechnet werden.

Die kommenden Monate werden zudem weichenstellend für die notwendige, weitere Vereinbarung ab 01. Mai 2021 sein.