Aussendung März 2020

Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer!

Wie ja zwischenzeitlich bekannt ist, hat die Corona Krise auch von unserem Feriendomizil, der Dominikanischen Republik, nicht Halt gemacht!
Abgesehen davon, dass die Insel im Moment auch gar nicht erreichbar ist, haben auch dort die Behörden strikte Maßnahmen angeordnet und bereits vor 2 Wochen sämtliche Hotels und Ferienanlagen bis vorerst 30. April 2020 schließen lassen. Es ist jedoch zu befürchten, dass sich dieser Zeitraum verlängern wird.
Schon im Vorfeld zur behördlichen Anordnung hat auch die Lifestylegruppe im Sinne der Vernunft Teile der Anlage geschlossen und die Gäste zur Heimkehr und Terminwechsel gebeten. Die Anlage war zu diesem Zeitpunkt bestens ausgelastet und auch die erfreuliche Perspektive auf eine Osterzeit mit 100{a7aabc0f598ddf61d90997b1017eea272c70cf37f60049dc8fa0d08a77ce0b67} Ausbuchung war gegeben.
Die Situation ist nun aktuell so, dass auch für Lifestyle schlagartig sämtliche Einnahmequellen weg-gebrochen sind und sämtliche Mitarbeiter (mit Ausnahme von Teilen des Wachpersonals) nach Hause geschickt werden mussten.
In einer Telefonkonferenz Anfang März bei welcher auch das Thema Mietenzahlung angesprochen werden musste, wurde klar, dass auch ab diesem Zeitpunkt keine Mieten mehr bezahlt werden können. Dies betrifft nicht nur unsere Gruppe, sondern sämtliche Eigentümer und Vermieter.
Ich habe in diesem Zusammenhang gefordert, dass jedenfalls die Bewachung sowie die Grundmaintainance gesichert und bestätigt sein muss. In einem Schreiben welches ich daraufhin erhalten habe, wurde zugesichert, dass Instandhaltungsarbeiten, Reinigung und Lüften sowie Desinfizieren und Gartenarbeiten weiterhin erledigt werden. Auch die Wasser und Stromversorgung wird in wichtigen Bereichen aufrechterhalten. Eine gesonderte bewaffnete Security soll die Außengrenzen und die Innenbereiche schützen.

Unter diesem Aspekt habe ich zugesagt bis auf Weiteres keine Mietenrechnungen zu übermitteln bzw. für offene Mietzahlungen die vereinbarten Verzugszinsen nicht einzufordern. Im Gegenzug wird auch die Verrechnung der Sanierungskosten für die Poollandschaften, welche für das erste Quartal 2020 geplant gewesen ist und alle Eigentümer (auch diejenigen außerhalb des Vermieterpools) betrifft, hintangehalten.
Die Zusage zur Mietenstundung bzw. der Verzicht auf Verzugszinsen stellt einen gravierenden Eingriff in die vertraglich vereinbarten Bedingungen dar und gibt daher jedem Mitglied des Vermieterpools die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft zu beenden bzw. aus dem Vermieterpool auszuscheiden.

Die bisher für Jänner und Februar am Mietentreuhandkonto eingelangten Mietzahlungen können generell NICHT für andere Zahlungen oder Gegenverrechnungen herangezogen werden. Eine andere Verwendung als die Auszahlung an die Vermieter bedarf eines Auftrages in schriftlicher Form! Natürlich können die vorhandenen Mietenzahlungen auch sofort abgerufen werden.
Ich empfehle jedoch, dass wir dieses Geld zur Verwendung für eventuell notwendige Maßnahmen auf dem Mietentreuhandkonto in Reserve halten!

Aus diesem Grund ersuche ich alle EigentümerInnen deren Verwendungswunsch schriftlich mitzuteilen.