Aussendung April 2023

Sanierung der Apartments

Die Apartments erfüllen trotz laufend durchgeführter Maintainance, den aktuell erforderlichen Standard hinsichtlich Ausstattung und Einrichtung nicht mehr ausreichend. Die zuletzt durchgeführte Sanierung liegt bereits ca. 20 Jahre zurück. In diesen 2 Jahrzehnten haben sich die Anforderungen der Gäste an Wohnqualität und Standard in gleichem Ausmaß verändert, wie dies in der Weiterentwicklung der gesamten Anlage festzustellen ist. Daher sind Apartments deren Ausstattung von den Böden beginnend, bis hin zur Einrichtung nicht mehr zeitgemäß wirken, touristisch kaum mehr nutzbar.

Auf Grund dieses Umstandes fanden zwischen der Benutzergruppe und dem Vermieterpool bereits seit längerer Zeit Gespräche über mögliche Sanierungsvarianten statt. Aufgrund der unerwartet aufgetretenen Problematik rund um Corona und dem damit verbundenen Stillstand sowie der darauffolgenden ersten, buchungsarmen Saison, wurde das Thema nicht dringlich weiterverfolgt. Ungeachtet dessen wurde aber in den Jahreshauptversammlungen der Condominien bereits die Verpflichtung zur Erneuerung der Fenster und Eingangstüren auf energiesparende Varianten (2-fach Verglasung) sowie die notwendige Sanierung der Dächer beschlossen.

Nun ist es aktuell und nach intensiven Verhandlungen gelungen, für alle Mitglieder im Vermieter-pool ein Sanierungskonzept mit 100er Kostenbeteiligung durch den Betreiber auszuhandeln!

Dieses Sanierungskonzept sieht vor, dass die Eigentümer unabhängig von den tatsächlich anfallenden Gesamtkosten (welche geschätzt ca. 35-40 höher liegen als der Fixzuschuss), einen von der Apartmentgröße abhängigen, gedeckelten, einmaligen Fixzuschuss zur Sanierung bezahlen, welcher über eine entsprechende Erhöhung der Benutzungsentgelte zur Gänze zurückgeführt wird.

Geplant sind jedenfalls die Neuverfliesung der Böden im gesamten Apartment sowie der Terrassen, die Erneuerung der Bäder, die Entfernung der „Betonmöbel“ (evtl. auch die Betonbetten) und Ergänzung durch Stellmöbel, neue Fenster und Terrassentüren sowie neue Innentüren und die Erneuerung der Küchen und Küchengeräte. Individuell auch die Erneuerung von Klimaanlagen und Eingangstüren.

In Zahlen bedeutet dies einen vom Eigentümer im Voraus zu entrichtenden, gedeckelten Kostenzuschuss und dem daraus resultierenden Rücklauf durch eine neue Nutzungsvereinbarung:

Für Apartments welche jüngst bereits von Eigentümern selbst saniert oder teilsaniert wurden, wird der Kostenzuschuss abhängig vom Sanierungsumfang, individuell bestimmt.

Die Teilnahme an der Sanierungsaktion ist zwar NICHT verpflichtend, jedoch muss angenommen werden, dass nicht sanierte Apartments nach Ablauf der derzeitigen Nutzungsvereinbarung vom Betreiber NICHT mehr für seine touristischen Zwecke angemietet werden.

Zur einfacheren Planung des gesamten Ablaufes ersuche ich um baldige Mitteilung, ob Interesse besteht, an der Sanierungsaktion teilzunehmen (bzw. Absage). Diese Mitteilung ist bis zur Unterfertigung eines Auftrages unverbindlich!